Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW
StrUG NRW§ 64 Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre zu berichten.